Anschaffung und Kostenübernahme eines Dusch-Toilettenrollstuhls
Wenn Sie Anspruch auf die Kostenübernahme eines Dusch-Toilettenrollstuhls geltend machen möchten, erfolgt dies in der Regel über die Regierung oder die Versicherung. Dies variiert natürlich je nach Land. Wir sind selbstverständlich nicht mit den lokalen Verfahren vertraut. Wir wissen jedoch, dass die Kostenübernahme oft reibungsloser verläuft, wenn eine gute Indikation und Begründung von einem Ergotherapeuten, Rehabilitationsarzt und/oder Berater vorliegt. Es gibt eine Reihe wichtiger einzigartiger Merkmale, die Lagooni bietet und die bei einem Standard-Dusch-Toilettenrollstuhl oft nicht erfüllt werden:
- Wendigkeit: Der Rollstuhl ist leichtgängig und äußerst wendig, was besonders wichtig ist, wenn nur wenig Kraft in den Händen und/oder Armen vorhanden ist.
- Verstellbarer Neigungswinkel der Rückenlehne: Essenziell für Personen mit eingeschränkter Rumpfstabilität.
- Kompakter Wendekreis: Ideal für enge Räume.
- Höhenverstellbar: Geeignet für kleinere und größere Benutzer.
- Angepasste Sitzfläche: Hilft, Dekubitus und Inkontinenz vorzubeugen.
- Anpassbare Komponenten: Armlehnen, Beinstützen, Fußstützen und mehr können für zusätzliche Stabilität und Unterstützung angepasst werden.
Als Berater ist Ihre Rolle im Anpassungsprozess entscheidend. Durch eine klare Kommunikation der Vorteile eines Lagooni-Stuhls können Sie die Genehmigungsquote erheblich verbessern.
Hilfsmittelnummer
Für die Kostenübernahme in Deutschland über die Krankenkasse ist es wichtig, dass Lagooni im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurde. Positionsnummer: 18.46.03.1059, Bezeichnung: Lagooni Life, Artikelnummer: DCFRA01.